Patienteninfo

Verordnung, Verrechnung, Terminabsage

Verordnung

Die Verordnung, die Sie von ihrem Arzt bekommen haben, müssen Sie von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Wird die Therapie nicht binnen 3 Monate ab Verordnungsdatum begonnen, gibt es keine Kostenrückerstattung.

 

Da ich eine Wahltherapeutin (ohne Kassavertrag) bin, erfolgt die Abrechnung direkt an Sie. Nach den Behandlungen können Sie eine Kostenrückerstattung bei Ihrem Krankenversicherungsträger beantragen. 



Terminabsage

Absage 24h vorher!

Ich bitte Sie um ihr Verständnis, dass eine Absage von vereinbarten Terminen nur in dringenden Fällen, jedoch spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen muss. Nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht abgesagte Termine, muss ich Ihnen privat in Rechnung stellen und werden von der Krankenversicherung nicht übernommen.